Informationen zu Italien
Liebe Italien Freunde,hier haben Sie eine kleine Auswahl zu den nützlichsten Informationen rund um Italien.
Bitte wählen Sie:
1. Einreisebestimmungen
2. Haustiere
3. Nützliche Adressen
4. Verkehrsbestimmungen
5. Visabestimmungen
1. Einreisebestimmungen
Personen
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.
Kraftfahrzeug
Führerschein, Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Reisegepäck/Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1kg Rauchtabak
10 Liter Spirituosen
20 l andere alkoholischeGetränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.
Impfungen
Empfehlenswert ist die überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt.
Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut
Hinweise
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!
Telefonieren
Nach Italien:
0039 + Vorwahl (beginnend mit der 0 ) + Teilnehmernummer
Nach Deutschland:
0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.
Die Vorwahlen (beginnend mit der 0 ) innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.
Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren.Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhätlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken.
Zahlungsmittel
Bargeld abheben
EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland.
öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.
Bargeldlos bezahlen
Die ec-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel praktisch überall akzeptiert.
Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden
Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro und mehr in die Europäische Union
Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10 000 EUR oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, gültig ab 15. Juni 2007).
Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
http://ec.europa.eu/eucashcontrols
Quittungen
Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich in Italien eine Quittung mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.
Rauchen
Rauchen ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, also auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen
öffnungszeiten
Post: Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr. Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr, manche eine zusätzliche Stunde am Nachmittag. Geschäfte: Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr. Museen: Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen. Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt entweder 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.
Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia 4
I-00185 Rom
Telefon 06 49 21 31
Fax 0 64 49 21 33 19
mail@deutschebotschaft-rom.it
www.rom.diplo.de
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2. Haustiere
Bestimmungen über die Mitnahme von Hunden und Katzen nach Italien
Neuer EU-Heimtierpass für Vierbeiner
Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt.
Erforderlich ist außerdem, dass Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip oder durch Tätowierung (nur noch übergangsweise bis zum Jahr 2011) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
Ermächtigung für Tierärzte
Die Verordnung (EG) Nr.998/2003 sieht vor, dass die neuen Heimtierausweise nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden dürfen, die hierzu behördlich legitimiert worden sind.
Mit der behördlichen Legitimation für das Ausstellen der Heimtierausweise übernimmt der Tierarzt zugleich die volle Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausfüllen des neuen Dokumentes.
Sonstiges:
Maulkorb ist mitzuführen (für Hunde)
Hunde müssen in Italien ab April 2009 an der Leine geführt werden.
Die Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein.
Demnach müssen ausziehbare Leinen zu blockieren sein, um die festgelegte Länge auch einzuhalten zu können.
Für andere Heimtiere, etwa Nager, Hauskaninchen oder Vögel (ausgenommen Geflügel) sind keine Bescheinigungen erforderlich.
Es dürfen allerdings maximal 5 Tiere pro Person mitgeführt werden.
Im Ausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, sollten Tollwutimpfungen und andere Impfungen attestiert sowie weitere Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere gemacht werden. Ziel ist ein vollständiger überblick über den Gesundheitszustand des betreffenden Tieres.
Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen.
Transportbestimmungen
AUTO
Die Strassenverkehrsordnung schreibt vor, dass Hunde und Katzen auf dem Rücksitz reisen dürfen, wenn dies kein Hindernis bzw. Gefahr für das Fahren darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeugraum. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.
BAHN
Die Tiere dürfen mit ihren Besitzern kostenlos reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70x50x30 cm untergebracht sind. In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde gelten andere Vorschriften.
FLUGZEUG
Im Flugzeugraum dürfen nur Tiere reisen, die ein Gewicht von max. 8-10 kg aufweisen und in entsprechenden Käfigen untergebracht sind. Eine Flugkarte für nationale Flüge kostet ca. 20 Euro. Grosse Hunde reisen im luftverdichteten Laderaum.
SCHIFF
Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es, Tiere in die Kabine mitzunehmen. Andere dagegen verfügen über eigene Hunderäume. Hier können die Tierbesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.
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3. Nützliche Adressen
Italienische Konsulate
(in Klammern die regionalen Zuständigkeitsbereiche)
(Berlin, Brandenburg)
Konsularabteilung der Italienischen Botschaft
Hildebrandstr. 1, 10785 Berlin
Tel. (030) 25 44 01 00
eMail: botschafter@botschaft.italien.de
(Bremen und Bremerhaven)
Sielwall 54, 28203 Bremen
Tel. (0421) 70 20 30
(NRW - Westfalen)
Goebenstr. 14, 44135 Dortmund
Tel. (0231) 57 79 60
eMail: italia.consolato.dortmund@t-online.de
(Hessen, Rheinland-Pfalz)
Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt/M.
Tel. (069) 75 310
Internet: www.consolati-italiani.de/francoforte
(Bezirk Freiburg)
Schreiberstr. 4, 79098 Freiburg/Br.
Tel. (0761) 38 66 10
eMail: italia.consolato.friburgo@t-online.de
(Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)
Feldbrunnenstr. 54, 20148 Hamburg
Tel. (040) 41 40 070
eMail: segreteria@italconsul-hamburg.de
Internet: www.consolati-italiani.de/amburgo/
(Niedersachsen außer Wolfsburg)
Bischofsholer Damm 62, 30173 Hannover
Tel. (0511) 28 10 36
eMail: italia.consolato.hannover@t-online.de
(NRW - Rheinland)
Universitätsstr. 81, 50931 Köln
Tel. (0221) 40 08 70
eMail: info@consolato-italia-colonia.de
Internet: www.consolato-italia-colonia.de
(Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Löhrstr. 17, 04105 Leipzig
Tel. (0341) 98 42 70
Fax 211 58 23
eMail: italia.consolato.lipsia@t-online.de
Internet: www.consolati-italiani.de/lipsia/
(Mannheim, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis)
M 1,5, 68161 Mannheim
Tel. (0621) 155 005
eMail: italconsul.mannheim@t-online.de
(Bayern ohne Franken)
Moehlstr. 3, 81675 München
Tel. (089) 418 00 30
eMail: italcons.monaco@t-online.de
Internet: www.consolati-italiani.de/monaco/
(fränkische Bezirke Bayerns)
Gleißbühlstr. 10, 90402 Nürnberg
Tel. (0911) 20 47 21
eMail: ital.konsulat.nbg@t-online.de
(Saarland)
Preußenstr. 19, 66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 650 33
eMail: italia.consolato.saarbrucken@t-online.de
(Baden-Württemberg ohne den Bezirk Freiburg und den Raum Mannheim/Heidelberg)
Lenzhalde 46, 70192 Stuttgart
Tel. (0711) 25 630
eMail: italia.consolato.stoccarda@t-online.de
Internet: www.consolati-italiani.de/stoccarda/
(Raum Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt)
Porschestr. 74, 38440 Wolfsburg
Tel. (05361) 23077
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4. Verkehrsbestimmungen
Notrufnummern:
1254 |
Telefonauskunft |
|
112 |
Polizia |
Polizei |
115 |
Vigili del fuoco |
Feuerwehr |
803 116 |
ACI |
Pannenhilfe |
118 |
Pronto soccorso |
Rettung |
1530 |
Soccorso in mare |
Seenotrettung |
Tempolimits (km/h)
Geschwindigkeiten |
innerorts |
außerorts |
Schnellstraße |
Autobahn |
Pkw |
50 |
90 |
110 |
130 (110 bei Regen) |
Gespanne |
50 |
70 |
70 |
80 |
Wohnmobile bis 3,5t |
50 |
90 |
110 |
130 |
Wohnmobile über 3,5t |
50 |
80 |
80 |
100 |
Lkw bis 3,5t |
50 |
80 |
80 |
100 |
Lkw bis 12t |
50 |
70 |
80 |
80 |
Omnibusse |
50 |
80 |
80 |
100 |
Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Verkehrsinformationen von A-Z
Abblendlicht
Tagsüber muss das Abblendlicht auf allen Italienischen Strassen eingeschaltet sein. In schlecht beleuchteten Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht ebenso einzuschalten. Motorräder und Mopeds müssen immer mit Licht fahren.
Abmessungen
PKWs, LKws Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 400cm (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Busse: (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 430cm
Autobahn
Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet.
Bußgelder
Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz, den "Codice della Strada", geändert. Im Mittelpunkt stehen drastische Erhöhungen der Bußgelder für einige Verkehrssünden sowie eine neue Temporegelung. Autourlauber müssen ab sofort bei Missachtung der Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs sowie bei einer Beschneidung der Rechte von Fußgängern doppelt so tief in die Tasche greifen. Statt bisher jeweils 68 Euro sind jetzt 137 Euro Mindestbuße fällig. Von 33 Euro auf mindestens 68 Euro angehoben wurden auch die Bußgelder für das verbotene Telefonieren mit dem Handy im fahrenden Auto und die Missachtung der Gurt- und Helmpflicht.
Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. In der Reisezeit sollen in Italien die Tempokontrollen ebenso wie die Alkoholkontrollen erheblich verstärkt werden. Weitere Neuerungen: Auf dreispurigen Autobahnen darf ab sofort mit bis zu 150 km/h (bisher 130 km/h) gefahren werden, allerdings nur bei günstigen Wetterbedingungen. Die entsprechenden Abschnitte sind allerdings bislang noch nicht beschildert. Deswegen besteht weiterhin das Tempolimit von 130 km/h, bis eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Bei Regen oder Nässe sind auf Autobahnen generell nur 110 km/h erlaubt.
Darüber hinaus muss ab sofort auf den Straßen außerorts tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bisher galt diese Lichtpflicht in Italien nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Ergänzt wurde die italienische Straßenverkehrsordnung durch ein Führerschein-Punktesystem. Die Verkehrsvergehen werden ab sofort in einer Sünderkartei erfasst. Von 20 Punkten "Startkapital" werden je nach Schwere des Delikts Punkte abgezogen und beim Stand Null der Führerschein eingezogen.
Die Verkehrssünderkartei gilt allerdings nur für Einheimische, nicht für Inhaber ausländischer Führerscheine. Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen. Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet.
Bußgelder-Punktekatalog
Hier geben wir Ihnen einen kurzen überblick zu den wichtigsten Vorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges geben. Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Kürzlich wurden zahlreiche Regelungen geändert. Unter anderem hat Italien ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen. Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung: - Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre - Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr - Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate (Unberührt hiervon bleibt das deutsche Punktesystem der Erhebungen in Flensburg) ______________________________________________ Geschwindigkeitsüberscheitung:
bis 10 km/h
von 10 bis 40 km/h
mehr als 40 km/h
Sanktionen:
33,60 € bis 137,55 €
137,55 € bis 550,20 € und 2 Punkte
343,55 € bis 1.376,55 € ,
Fahrverbot:
1 bis 3 Monate und 10 Punkte ______________________________________________
Alkohol:
Promillegrenze: 0,5
Sanktionen:
270,90 € bis 1.083,60 €
Fahrverbot:
15 Tage bis 3 Monate 10 Punkte ______________________________________________ Mobiltelefone:
Telefonieren mit dem Handy ist nur mit Freisprecheinrichtung, bzw. Kopfhörern erlaubt
Sanktionen:
33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte ______________________________________________
überfahren einer roten Ampel
Sanktionen:
137,55 € bis 550,20 € 5 Punkte ______________________________________________
Wenden, Rückwärtsfahren, Spurwechsel auf Autobahnen
Derartige Fahrmanöver auf Autobahnen, insbesondere im Mautstellen-Bereich, werden hart geahndet.
Wenn Sie sich in die falsche Spur an einer Mautstelle eingeordnet haben, dürfen Sie auf keinen Fall zurücksetzten, denn dies gilt als Wenden, bzw. Rückwärtsfahren auf Autobahnen. (Hinweis: auch Auf- und Abfahrten gehören in Italien zur Autobahn)
Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen überfahren des
Mittelstreifens
Sanktionen:
1.626,45 € bis 6.506,85 € ,
Fahrverbot: 6 bis 24 Monate,
Einziehung des Fahrzeuges für 3 Monate und 10 Punkte Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen
Sanktionen:
343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte ______________________________________________
Parken
Gelbe Parkflächen sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten.
Sanktionen:
33,60 € bis 137,55 € ______________________________________________
Abblendlicht
Mopeds und Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren.
Pkws und Lkws müssen seit kurzem außerhalb geschlossener Ortschaften, bzw. Autobahnen tagsüber mit Abblendlicht fahren. Sanktionen:
33,60 € bis 137, 55 € 2 Punkte ______________________________________________
Gurtpflicht:
in Italien besteht Anschnallpflicht.
Sanktionen:
68,25 € bis 275,10 € 5 Punkte
Führerscheinpflicht für jugendliche Mopedfahrer
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli 2004, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
Neben rund 500.000 italienischen Jugendlichen, die derzeit keinen Führerschein besitzen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein Fahrverbot von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen.
Handy am Steuer
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 StVO (Codice della Strada) mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bestimmungen für Kleinkrafträder
Italien hat die Verkehrsbestimmungen für Benutzer von Kleinkrafträdern, also auch für Fahrer von Motorrollern und Mofas, gelockert. Auf dem Soziussitz eines Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden. Laut ADAC muss der Fahrer des Kraftrades aber mindestens 18 Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.
Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen. Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro. Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.
Kreisverkehr
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Ladungsvorschriften
In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).
Mautgebühr
Mautgebühr: Ca. 6 Cent pro km
Berechnung der Mautgebühren im Internet: http://www.autostrade.it/autostrade/percorso.do
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5. Visabestimmungen
Einreisebestimmungen für Italien
Das Italienische Generalkonsulat teilt mit, daß seit dem 26. Oktober 1997 Italien effektives Mitglied des Schengener Abkommens ist und infolgedessen den Bürgern von Drittländern, welche einen gültigen Reisepass besitzen und Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis sind, die Einreise in Italien ohne Visum gestattet wird.
Diejenigen ausländischen Bürger, die Inhaber einer sogenannten "Duldung" oder "Aufenthaltsgestattung" sind, können nicht ohne Visum nach Italien einreisen.
Zwecks eventueller weiterer Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Italienische Generalkonsulat.
Seit Bestehen der EWG geniessen EU-Bürger Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit innerhalb der Staatengemeinschaft. Mit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens geniessen auch Ausländer, die einen Aufenthaltstitel eines dieser Staaten besitzen, ebenso Freizügigkeit innerhalb des Schengener Raums für Besuche und Geschäftsreisen.
Auch kurzfristige Visa, gültig für die Schengener Staaten mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten, beinhalten diese Freizügigkeit. Inhaber dieser Visa benötigen also keine weiteren Visa für die Einreise nach Italien.
Folgende Informationen dienen zur Klärung der am häufigsten auftretenden Fragen zu Visaangelegenheiten. Wegen der komplexen Materie und der vielfältigen Einreisegründe können wir hier nicht alle eventuell auftretenden Fälle darlegen. Für weitere Informationen bitten wir Sie, rechtzeitig um entsprechende Auskunft nachzufragen.
Weitere Informationen zu Visaangelegenheiten in italienischer und englicher Sprache finden Sie unter der Web-Seite des Italienischen Außenministeriums:
http://www.esteri.it/visti/index_eng.asp
Visafreie Einreise
Staatsangehörige der Europäischen Union können nach Italien mit dem Reisepass oder Personalausweis, unabhängig vom Reisegrund, visafrei einreisen und sich niederlassen.
- Nicht-EU-Angehörige, die einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengener Staates besitzen, können mit einem gültigen Reisepass oder Reisedokument visafrei nach Italien einreisen und sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten. Die visafrei Einreise gilt für Besuche, Urlaub, Geschäftsreisen und alle anderen Aufenthalte mit Ausnahme der Arbeitsaufnahme.
- Nicht-EU-Angehörige, die über ein Visum "gültig für die Schengener Staaten" verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit des Visums auch in den anderen Schengener Staaten aufhalten.
Visaverlängerung
Unabhängig vom ausstellenden Staat, unterliegt die Verlängerung eines Schengener Visums der Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Schengener Staates, in dem sich der Ausländer aufhält. (Anhang SCH/Com-ex (93) 21). Für die Verlängerung eines Schengener-Visums in Deutschland sind also nur die deutschen Ausländerbehörden zuständig.
Klassenfahrten
Schüler ohne Reisepass bzw. ohne Reisedokument oder/und Aufenthaltstitel, die an Schülerreisen teilnehmen, können mit dem von der Schule ausgestellten EU-Formular "Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der EU" ebenso visafrei einreisen. Das Formular kann bei den staatlichen Schulämtern oder bei den Kultusministerien angefordert werden.
Visapflichtige Einreise
Einreisen zum Zweck der Arbeitsaufnahme (auch für kurzfristige Dauer unter drei Monaten) und zu Aufenthalten über drei Monate sind uneingeschränkt visumpflichtig. Ausgenommen sind Angehörige der EU-Staaten.
Zuständigkeit für die Visumserteilung
Zuständig für die Visumserteilung der in Deutschland ständig lebenden Ausländer ist das Italienische Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Der ständige Aufenthalt in Deutschland wird durch einen Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen. Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen ständigen Aufenthaltitel besitzen, (z.B. die Aufenthaltsbefugnis oder die Aufenthaltsbewilligung) müssen ihre Visaanträge bei den italienischen konsularischen Vertretungen in den Heimatländern bzw. in den Ländern ihres ständigen Wohnsitzes stellen.
Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten
Der Visumsantrag ist vom Antragsteller persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwendige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn nach den jeweiligen Ausstellungsmodalitäten erkundigen.
Das Antragsformular erhält man kostenlos bei den italienischen Konsulaten in Deutschland oder aus dem Internet >>hier
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben sein. Bei Minderjährigen unterschreiben beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter.
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Eine Kopie sämtlicher Unterlagen ist beizufügen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Sowohl das Konsulat als auch die zuständigen italienischen Behörden können auf der Vorlage weiterer Unterlagen bestehen.
Die Bearbeitungszeiten betragen in der Regel einen Monat. Wir sind jedoch bemüht, die Bearbeitungszeiten nach wenigen Tagen abzuschliessen. Beachten Sie dennoch, dass in der Ferienzeit aufgrund von Personalmangel und vermehrten Anträgen die Bearbeitungszeit länger als einen Monat dauern kann.
Visagebühren
Die Visagebühren betragen ab dem 1. Oktober 2003 50,00 Euro pro Visumsantrag. Studienvisa und Anträge von Familienangehörigen von EU-Bürgern sind gebührenfrei.
(Quelle: Italienisches Generalkonsulat)